Prüfung von ortsfesten Maschinen und Anlagen gemäß DGUV-Vorschrift 3 (BGV A3 – Prüfungen)


gemäß Betriebssicherheitsverordnung und UVV 


Alle ortsfesten Maschinen und Anlagen (Elektrogeräte) müssen einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) unterzogen werden. 
Ortsfeste Elektrogeräte und Maschinen verfügen über einen Stecker oder sind fest an die Verteilung angeschlossen. 
Ihre Größe, Gewicht oder Installation verhindern eine Veränderung des Standorts. 
Zu den ortsfesten Maschinen zählen z.B.:

  • Tisch- und Standbohrmaschinen (Säulenbohrmaschinen)
  • Pressen
  • Stanzen
  • Schweißautomaten
  • Drehmaschinen
  • Fräsmaschinen
  • CNC-Werkzeugmaschinen
  • Tafelscheren
  • Sägeanlagen (Bügelsägen, Kreissägen, Bandsägen)
  • Produktionsstraßen


Die Prüfung umfasst

  • Sichtprüfung
  • elektrische Prüfung / Funktionsprüfung
  • Prüfprotokoll inkl. Prüfplakette und ggf. Anweisungen

Wir prüfen alle ortsfesten Elektrogeräte und Maschinen in Büro, Werkstatt und Produktion - streng nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3), TRBS, DIN VDE 0105-100/A1 und DIN VDE 0113.